BRCA1/2-Aufklärung gemäß Gendiagnostikgesetz

BRCA1/2-Aufklärung beim Mammakarzinom

Die BRCA1/2-Diagnostik ist ein wesentlicher Bestandteil der personalisierten Therapieplanung beim Mammakarzinom, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von PARP-Inhibitoren. Eine strukturierte und gesetzeskonforme Aufklärung gemäß den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) ist dabei zwingend erforderlich.

Gleichzeitig ist es wichtig, dass sich die Aufklärung effizient und alltagstauglich in bestehende Versorgungsabläufe integrieren lässt. Ziel ist eine verlässliche, rechtssichere und patientenzentrierte Kommunikation im Rahmen der molekularen Tumordiagnostik.

 

Mammakarzinom: Materialien zur BRCA1/2-Aufklärung im Rahmen der Therapieplanung

 

Die folgenden Dokumente unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Durchführung der BRCA1/2-Aufklärung gemäß GenDG. Sie dienen sowohl der strukturierten Information von Patient:innen als auch der rechtlichen Absicherung im klinischen Alltag.

BRCA1/2-Aufklärung beim Ovarialkarzinom

Bei Patient:innen mit Ovarialkarzinom ist die BRCA1/2-Diagnostik ein zentraler Bestandteil der modernen Therapieplanung – insbesondere im Hinblick auf den gezielten Einsatz von PARP-Inhibitoren. Die genetische Aufklärung im Vorfeld dieser Keimbahntestung unterliegt den Regelungen des GenDG und erfordert eine strukturierte, dokumentierte Vorgehensweise.

BRCA1/2-Aufklärung beim Pankreaskarzinom

Auch beim Pankreaskarzinom hat die BRCA1/2-Testung therapeutische Relevanz.  Voraussetzung für die Durchführung einer Keimbahndiagnostik ist eine strukturierte Aufklärung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des GenDG.

Da die Indikationsstellung häufig unter hohem Zeitdruck erfolgt, ist eine gut integrierbare, standardisierte Aufklärungsstruktur essenziell. Unterstützende Materialien helfen dabei, die gesetzlich geforderte Qualität der Aufklärung sicherzustellen – effizient, rechtssicher und patientenzentriert.

 

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Abkürzungen

BRCA1: Breast Cancer Associated Gene 1; BRCA2: Breast Cancer Associated Gene 2; GenDG: Gendiagnostikgesetz; PARP: Poly(ADP-Ribose)-Polymerase

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IB-Nummer: DE-97763/07-26

Gültig bis: 23.07.2028