IVD vs. LDT
Zwei Tools der In-vitro-Diagnostik: IVD und LDT
Im klinischen Alltag kommen sowohl industriell hergestellte, kommerziell verfügbare In-vitro-Diagnostika (IVDs) als auch selbstentwickelte Verfahren – sogenannte laboratory developed tests (LDTs bzw. Inhouse-IVDs) – zum Einsatz. Die wesentliche Unterscheidung: IVDs werden industriell gefertigt, tragen eine CE-Kennzeichnung und erfüllen für das Inverkehrbringen die Anforderungen der IVDR. LDTs/Inhouse-IVDs werden von medizinischen Laboren für die Nutzung innerhalb einer Gesundheitseinrichtung entwickelt und unterliegen eigenen IVDR-Anforderungen – insbesondere dann, wenn kein vergleichbares CE-IVD am Markt verfügbar ist.1,2
Verfahren in industriellem Maßstab: In-vitro-Diagnostika (IVD)
Vom Schwangerschaftstest bis zum SARS-CoV-2-Test: Ein Großteil aller klinischen Entscheidungen (häufig genannt werden 70–80% der Diagnostikpfade) basiert auf Ergebnissen von In-vitro-Diagnostika. Dabei liefern IVDs anhand von Proben wie Blut, Urin, Gewebe oder anderen Körpermaterialien entscheidende Informationen zum Gesundheitsstatus einer Person.
Mit der ab 26. Mai 2022 verbindlich geltenden IVDR (Verordnung (EU) 2017/746) ist ein IVD wie folgt definiert:
„In-vitro-Diagnostikum' bezeichnet ein Medizinprodukt, das als Reagenz, Reagenzprodukt, Kalibrator, Kontrollmaterial, Kit, Instrument, Apparat, Gerät, Software oder System – einzeln oder in Verbindung miteinander – vom Hersteller zur In-vitro-Untersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben, einschließlich Blut- und Gewebespenden, bestimmt ist …“.2
Die CE-Kennzeichnung ist zentrale Voraussetzung für das Inverkehrbringen industriell gefertigter IVDs in der EU. LDTs/Inhouse-IVDs hingegen dürfen nur unter bestimmten Bedingungen und strengeren Auflagen eingesetzt werden, insbesondere wenn kein gleichwertiges CE-IVD verfügbar ist und die Herstellung und Nutzung ausschließlich innerhalb einer Gesundheitseinrichtung erfolgt.2
Selbstentwickelte Verfahren: laboratory developed tests (LDTs)
Für diagnostische Untersuchungen nutzen Labore neben kommerziellen In-vitro-Diagnostika (IVDs) auch selbstentwickelte Verfahren, sogenannte laboratory developed tests (LDTs) bzw. Inhouse-IVDs. Nach IVDR dürfen LDTs ausschließlich in Gesundheitseinrichtungen entwickelt und eingesetzt werden – industrielle Fertigung, kommerzieller Vertrieb oder die Weitergabe an Dritte sind strikt untersagt. Voraussetzung für den Einsatz ist, dass kein gleichwertiges CE-gekennzeichnetes IVD auf dem Markt verfügbar ist; diese Rechtfertigung muss die Einrichtung dokumentieren. Zudem ist ein Qualitätsmanagementsystem (in der Regel gemäß DIN EN ISO 15189) erforderlich, und die Einhaltung umfassender Dokumentations-, Überwachungs- und Transparenzpflichten ist vorgeschrieben. Die Sicherheit und Leistung des LDTs müssen nach IVDR (Anhang I) jederzeit belegt werden können.2

Bedeutung der IVD für medizinische Labore und Pathologien
Im klinischen Laboralltag kommen sowohl kommerzielle IVDs mit CE-Kennzeichnung als auch LDTs bzw. Inhouse-IVDs zum Einsatz. Diese können in jedem Schritt der diagnostischen Prozesskette – von der Probenentnahme bis zur Befunderstellung – genutzt werden, sofern rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Eigenentwickelte Testverfahren werden insbesondere dort eingesetzt, wo für spezielle Fragestellungen, zum Beispiel zur Diagnostik seltener Erkrankungen (rare diseases), keine geeigneten oder verfügbaren kommerziellen IVDs am Markt existieren.5 Üblich ist im Laboralltag auch, verschiedene IVD-Produkte in neuen Kombinationen oder für modifizierte Anwendungen einzusetzen (off-lable use). In solchen Fällen spricht man gemäß IVDR-Definition von Inhouse-IVDs oder LDTs, sofern diese Modifikationen zur Eigenentwicklung werden und im Geltungsbereich der IVDR den einschlägigen Anforderungen genügen müssen.
Hinweis: Wird ein kommerzielles Testkit, ein Antikörper oder Instrument außerhalb des ursprünglich durch den Hersteller definierten Verwendungszwecks (intended purpose) eingesetzt, fällt diese Anwendung ebenfalls unter die IVDR-Regelungen für LDTs.
Bedeutung der IVDR für LDTs
Mit der IVDR gilt seit dem 26. Mai 2022 ein einheitlicher, rechtsverbindlicher Rahmen für alle IVDs, einschließlich Laborentwicklungen (LDTs/Inhouse-IVDs). Während im früheren Rechtsrahmen (IVDD) kaum Anforderungen an LDTs formuliert waren, schreibt die IVDR nun erstmals europaweit verbindliche Regularien für die Eigenherstellung und interne Nutzung von Diagnostika in Laboren vor. Bestimmte Anforderungen werden in Übergangsfristen bis maximal 31.12.2030 schrittweise verbindlich.
Das Inhouse-Privileg für Laborentwicklungen
Medizinische Labore und Pathologien können das sogenannte „Inhouse-Privileg“ geltend machen, um eigene, nicht industriell gefertigte und ausschließlich innerhalb der eigenen Gesundheitseinrichtung verwendete Tests ohne CE-Kennzeichnung und ohne Beteiligung einer Benannten Stelle in der Diagnostik weiter zu nutzen.
- Die Einrichtung stellt Entwicklung, Herstellung und Anwendung ausschließlich innerhalb der eigenen Gesundheitseinrichtung sicher (kein Vertrieb, keine industrielle Fertigung, keine Weitergabe an Dritte).
- Kein kommerziell verfügbares CE-IVD deckt die speziellen Bedürfnisse der relevanten Patientengruppe ab; diese Begründung ist zu dokumentieren (Rechtfertigungs- bzw. Nachweispflicht).
- Alle grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen aus Anhang I der IVDR werden eingehalten.
- Die Gesundheitseinrichtung betreibt ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem (in der Regel gemäß DIN EN ISO 15189), führt vollständige technische und klinische Dokumentation und sorgt für angemessene Überwachung, Korrekturmaßnahmen und Transparenz.
- Es gelten ggf. zusätzliche nationale Regelungen oder Überwachungsauflagen.
Was fordert die IVDR von medizinischen Laboren?
Inhouse-IVDs (LDTs) kommen weiterhin in zahlreichen diagnostischen Laboren und Gesundheitseinrichtungen zum Einsatz. Die IVDR versteht unter einer Gesundheitseinrichtung jede Organisation, deren Hauptzweck in der Betreuung, Behandlung oder dem Schutz von Patientinnen und Patienten bzw. der Förderung der öffentlichen Gesundheit liegt. Mit der Entwicklung und Anwendung von LDTs werden Labore – im Sinne der IVDR – rechtlich zu Herstellern und sind verpflichtet, sämtliche einschlägigen Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.2
Für Inhouse-IVDs/LDTs gelten erhebliche Erleichterungen im Vergleich zu kommerziellen IVDs – jedoch nur, solange die Bedingungen des Artikels 5(5) IVDR strikt eingehalten werden. Labore dürfen LDTs ausschließlich dann eigenständig herstellen und nutzen, wenn kein gleichwertiges CE-gekennzeichnetes IVD am Markt verfügbar ist. Sie müssen zudem gewährleisten, dass
- ausschließlich die allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen nach Anhang I der IVDR eingehalten werden,
- ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem (in der Regel nach DIN EN ISO 15189) vorliegt,
- die Dokumentations- und Überwachungspflichten (einschließlich Risikomanagement und Leistungsbewertung) umgesetzt werden.2
Für Produkte der Risikoklasse D (und ggf. nach nationaler Erweiterung auch für A, B, C) ist eine erweiterte technische und klinische Dokumentation erforderlich. Dazu zählen die präzise Zweckbestimmung, Angaben zur Herstellungsstätte, eine Beschreibung des Herstellverfahrens sowie die Leistungsdaten.
Ab 2031 müssen Labore lückenlos begründen, weshalb ein verwendeter LDT priorisiert wird und kein entsprechendes CE-IVD existiert, das die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten gleichermaßen erfüllt. Akzeptierte Gründe für den Einsatz von LDTs können sein:2
- Überlegene Leistungsmerkmale (z. B. Spezifität, Sensitivität, Stabilität)
- Schnellere Verfügbarkeit/Bearbeitungszeit (insbesondere für kritische Analyseparameter)
- Erforderliche Probevolumina oder spezielle Probenarten
- Besondere Anforderungen bestimmter Patientengruppen (z. B. Seltene Erkrankungen)
Kernanforderungen an laborentwickelte Tests (LDTs) gemäß Artikel 5 (5) der IVDR

Nur Inhouse-Verwendung:
Keine Abgabe an andere rechtlich eigenständige Einrichtungen; ausschließlich Nutzung innerhalb der eigenen Gesundheitseinrichtung. (gültig ab 26. Mai 2022

Nachweis der Erfüllung der Anforderungen:
Nach Anhang I IVDR, inklusive Risikomanagement, muss vorliegen. (gültig ab Mai 2022)

Qualitätsmanagementsystem (QM-System):
Einführung und Umsetzung eines QMS entsprechend IVDR-Anforderungen, Leistungsbewertung stets dokumentiert. (spätestens ab Mai 2024)

Labor akkreditiert/
qualifiziert:
Das Labor muss nach DIN EN ISO 15189 oder gleichwertigen nationalen Vorschriften akkreditiert bzw. qualifiziert sein. (gültig ab 26. Mai 2024

Konformitätserklärung:
Eine öffentliche Erklärung zur Konformität und zu den Sicherheits-
/Leistungsanforderungen ist verpflichtend. (gültig ab 26. Mai 2024)

Review klinischer Erfahrungen:
Erfahrungen aus dem Routineeinsatz müssen regelmäßig ausgewertet werden; erforderlichenfalls sind Korrekturmaßnahmen umzusetzen und zu dokumentieren. (gültig ab 26. Mai 2024)

Herstellungsdokumentation:
Für Produkte Klasse D (und in vielen Staaten auch A–C) ist eine erweiterte technische Dokumentation erforderlich (u.a. Angaben zu Herstellungsstätte, Verfahren, Leistungsdaten). (gültig ab 26. Mai 2024)

Transparenz gegenüber Behörden:
Behörden sind auf Anfrage vollumfänglich über die Nutzung und Herstellung der LDTs zu informieren. (gültig ab 26. Mai 2024)

Begründungspflicht:
Ab 31.12.2030 bzw. laut nationalem Recht muss begründet werden, warum kein gleichwertiges CE-IVD genutzt wird. Die Begründung (z. B. bessere Leistungsdaten, besondere Probenanforderungen) muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen an In-vitro-Diagnostika
Für Inhouse-IVDs/LDTs gelten im Grundsatz die gleichen allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen wie für kommerzielle CE-IVD-Produkte. Die IVDR legt diese Anforderungen umfassend in Anhang I fest, unterteilt in drei Kapitel (allgemeine Anforderungen, Anforderungen an Leistung/Auslegung/Herstellung, Anforderungen an Informationen und Kennzeichnung). Insgesamt sind dort rund 20 Hauptanforderungen mit zahlreichen Unterpunkten enthalten.2–4
Zu den zentralen IVDR-Anforderungen für LDTs/Inhouse-IVDs zählen insbesondere:2–4
Implementierung, Dokumentation und kontinuierliche Aktualisierung eines Risikomanagementsystems
für jedes LDT, das den gesamten Produktlebenszyklus umfasst.
Eindeutige Rückverfolgbarkeit
des Produkts durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen.
Vorliegen einer vollständigen, aktuellen Sicherheits- und Gebrauchsanweisung
entsprechend den Spezifikationen des Anhangs I (inkl. klinischer Zweckbestimmung, Handhabungshinweisen, Kontraindikationen etc.).
Nachweis der Leistungsfähigkeit:
Die analytischen und klinisch-diagnostischen Leistungsparameter (Sensitivität, Spezifität, Genauigkeit usw.) müssen durch aussagekräftige Daten belegt werden und sich am beabsichtigten Verwendungszweck orientieren.
Systematische, prospektive Produktüberwachung (post-market surveillance):
Erfahrungen aus der Praxis müssen gesammelt, ausgewertet und dokumentiert werden; nötigenfalls sind Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
Die vollständige Umsetzung und Dokumentation dieser Vorgaben erfordert ein strukturiertes Qualitätsmanagementsystem sowie klare Prozesse der Leistungsbewertung und Marktüberwachung. Besonders für die große Zahl komplexer LDTs/Inhouse-IVDs können diese IVDR-Vorgaben erhebliche Herausforderungen für medizinische Labore und Pathologien darstellen.3,4
Schrittweise Umsetzung der neuen Anforderungen für LDTs
Die IVDR gilt seit dem 26. Mai 2022. Für LDTs/Inhouse-IVDs sieht die Verordnung nach Artikel 5(5) gestaffelte Übergangsfristen vor, wobei die vollständige Anwendung der Anforderungen je nach Risikoklasse und Erfüllung spezifischer Bedingungen spätestens bis zum 31. Dezember 2030 verpflichtend wird. Labore sind verpflichtet, alle neuen Anforderungen schrittweise in ihre Arbeitsabläufe und QM-Systeme zu integrieren.2

Abkürzungen
CE: Conformité Européenne; DIN: Deutsches Institut für Normung; EN ISO: Europäische Norm der Internationalen Organisation für Normung; EU: Europäische Union; IVD: In-vitro-Diagnostikum; IVDD: In-vitro-Diagnostik-Richtlinie; IVDR: In-vitro-Diagnostik-Verordnung; LDT: laboratory developed test (Inhouse-IVD); QM: Qualitätsmanagement; QMS: Qualitätsmanagementsystem; RUO: research use only
- Kahles A, et al. Pathologie (Heidelb) 2023;44(6):381–91.
- Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission (IVDR). Verfügbar unter eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017R0746&qid=1643555738061&from=DE. Letzter Zugriff: Januar 2026.
- Kahles A, et al. Ger Med Sci 2024;22:Doc09.
- Kahles A, et al. Pathologie (Heidelb) 2023;44(Suppl 2):73–85.
- Europäische Kommission. Einmalige Produktkennung (Unique Device Identifier – UDI). Verfügbar unter https://health.ec.europa.eu/medical-devices-topics-interest/unique-device-identifier-udi_de. Letzter Zugriff: Januar 2026.
- Europäische Union (2024). Änderungsverordnung (EU) 2024/1860 für Übergangsfristen. Verfügbar unter eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1860/oj. Letzter Zugriff: Januar 2026.


