Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) regelt in Deutschland den Umgang mit genetischen Untersuchungen beim Menschen. Ziel ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte und der verantwortungsvolle Umgang mit genetischen Daten. Für genetisch basierte Biomarker, die etwa zur Risikoabschätzung, Diagnostik oder Therapieentscheidung genutzt werden, ist das GenDG von zentraler Bedeutung.1
Das Gesetz verlangt eine umfassende Aufklärung und die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person. Es regelt außerdem die Durchführung und Interpretation genetischer Tests sowie die Speicherung und Weitergabe der Ergebnisse, um den größtmöglichen Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.1
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Abkürzungen
GenDG: Gendiagnostikgesetz
- Gendiagnostikgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529, 3672), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 4 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist. Verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/gendg/BJNR252900009.html. Letzter Zugriff Dezember 2025.
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IB-Nummer: DE-90976/01-26
Gültig bis: 20.01.2028


