Medizinische Labore können für Laboratory Developed Tests (LDTs) bzw. Inhouse-IVDs das sogenannte „Inhouse-Privileg“ in Anspruch nehmen und auf die CE-Kennzeichnung und die Einbindung der Benannten Stellen verzichten – müssen dafür aber bestimmte Bedingungen erfüllen.
Die ab 26. Mai 2022 gültige Verordnung für In-vitro-Diagnostika führt für alle IVDs in der Europäischen Union zahlreiche neue Regularien ein. Einige Regularien werden ab 2022 gültig, andere erst zu einem späteren Zeitpunkt bis maximal 2028. Grundsätzlich durch die IVDR betroffen sind auch die Produkte, die innerhalb von diagnostischen Laboren hergestellt und verwendet werden, die Laboratory Developed Test (LDTs). Während die bisher gültige Richtlinie für In-vitro-Diagnostika (IVDD) für diese Inhouse-IVDs keine Anforderungen formuliert, harmonisiert die IVDR nun erstmals europaweit die regulatorischen Bestimmungen für LDTs.
Entsprechend der neuen Verordnung dürfen diagnostische Labore wie medizinische Labore und Pathologien auch weiterhin ihre eigenentwickelten Tests für die Routinediagnostik – im nicht-industriellen Maßstab - herstellen und anwenden, ohne dass eine CE-Kennzeichnung oder die Einbindung einer Benannten Stelle erforderlich ist.1, 2 Um dieses „Inhouse-Privileg“ in Anspruch nehmen zu können, müssen diagnostischen Labore allerdings folgende Bedingungen erfüllen:2
Inhouse-IVDs (LDTs) finden großen Einsatz in Gesundheitseinrichtungen und deren Laboren. Die IVDR definiert eine Gesundheitseinrichtung als eine Organisation, deren Hauptzweck in der Versorgung und Behandlung von Patienten oder der Förderung der öffentlichen Gesundheit besteht.2 Die Entwicklung und Anwendung von LDTs machen die Labore zu Herstellern, die dafür verantwortlich sind, die Anforderungen der IVDR an LDTs zu erfüllen.
Die Anforderungen für die Herstellung und Anwendung der LDTs sind im Vergleich zu den Anforderungen an Hersteller von kommerziellen IVDs deutlich reduziert: LDTs müssen lediglich den allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß Anhang I der IVDR entsprechen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Labore als LDT-Hersteller die in Artikel 5 (5) der IVDR beschriebenen erweiterten Bestimmungen einhalten.2,3
Abb. 1: Kernanforderungen an laborentwickelte Tests (LDTs) gemäß Artikel 5 (5) der IVDR2,3Wie alle IVD-Hersteller müssen auch LDT-Hersteller ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem aufrechthalten, das weitere Elemente im Zusammenhang mit dem Risikomanagement, der Leistungsbewertung und der Produktüberwachung einschließlich ihrer Dokumentation umfasst.
Speziell für die Produkte der Risikoklasse D ist eine erweiterte Dokumentation erforderlich, die Informationen zu folgenden Punkten enthält: Zweckbestimmung, Herstellungsstätte, Herstellungsverfahren sowie Leistungsdaten der Produkte. National können diese Bestimmung auch auf die Risikoklassen A, B oder C angewendet werden.
Ein diagnostisches Labor, das LDTs verwendet, muss ab 2028 begründen, warum statt des verwendeten LDT kein gleichartiges CE-gekennzeichnetes IVD zum Einsatz kommt, das die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten erfüllen kann. Mögliche Argumente für den Vorrang von LDTs gegenüber von CE-IVDs können folgende sein:
Grundsätzlich gelten für LDTs die gleichen grundlegenden Sicherheits- und Leistungsprofilanforderungen wie für CE-IVD-Produkte. Welche dies sind, legt die Verordnung in über 20 Abschnitten im Anhang 1 fest.3 Unter anderem fordert die IVDR die Implementierung, Dokumentation und kontinuierliche Fortschreibung eines Risikomanagementsystems. Die Produkte sollen jederzeit rückverfolgbar sein und es muss eine vollständige Sicherheits- und Gebrauchsanweisung vorliegen.1, 3 Die Hersteller von LDTs müssen auch die Leistung des Produkts entsprechend seinem Verwendungszweck nachweisen, wobei der Schwerpunkt auf den analytischen und klinisch-diagnostischen Leistungsparametern liegt. Darüber hinaus ist eine systematische und prospektive Produktüberwachung erforderlich.3 In Anbetracht der großen Anzahl von LDTs sind diese und weitere Aspekte der IVDR nicht trivial und stellen die diagnostischen Labore vor große Herausforderungen.
Der Geltungsbeginn der IVDR ist der 26. Mai 2022. Für LDTs gelten die schrittweisen Umsetzungsfristen von Artikel 5 (5).4,5
Abb. 2: Fristen der IVDR-Anforderungen in Bezug auf LDTs: Die Umsetzung erfolgt schrittweise4,5